Ehrenordnung

Ehrenordnung des 1.FC Kirchheim 1919 e.V.

1. Verleihung einer Vereinsnadel
für 25-jährige Vereinszugehörigkeit wird die bronzene,
für 40-jährige Vereinszugehörigkeit die silberne,
für 50-jährige Vereinszugehörigkeit die goldene
Vereinsnadel verliehen.
Die Vereinszugehörigkeit rechnet sich ab dem Eintrittsdatum in den Verein.

2. Verleihung des Ehrentellers
Vereinsmitglieder, die sich um den 1. FC Kirchheim besondere Verdienste erworben haben, kann auf Antrag der Ehrenteller überreicht werden. Über den Antrag entscheidet die Vorstandschaft.

3. Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
Vereinsmitglieder, die sich um den 1. FC Kirchheim außerordentliche Verdienste erworben haben, können auf Vorschlag der Vorstandschaft zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Den Antrag bestätigt die Mitgliederversammlung. Über die Ernennung ist eine Urkunde auszustellen.

4. Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer den Verein 15 Jahre geleitet hat, oder Vorsitzende, die sich um den 1. FC Kirchheim hervorragende Dienste erworben haben. Den Antrag der Vorstandschaft bestätigt die Mitgliederversammlung. Über die Ernennung ist eine Urkunde auszustellen.

5. Erringung einer Meisterschaft
Bei Erringung einer Meisterschaft wird die jeweilige Mannschaft in einer Meisterschaftsfeier geehrt.

6. Ehrungen von Mitgliedern des 1. FC Kirchheim durch den BLSV bzw. BFV
Diese Ehrungen werden gemäß den geltenden Bestimmungen der Verbände beantragt.